Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

exposee- translation ist ein Übersetzungsdienstportal im Internet

Wir sind ein junges Unternehmen und bieten unseren Kunden in der ganzen Welt qualitative Übersetzungsdienste an
Die Übersetzungen werden durch exposee- translation selbst oder durch freiberufliche, beauftragte Übersetzer getätigt

 

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer exposee- translation und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den exposee- translation nur verbindlich, wenn exposee- translation sie ausdrücklich anerkannt hat

1.2  Der Auftraggeber kann eine Preiskalkulation anfragen. Dafür benötigt der Übersetzer den genauen Text der Übersetzung. Es folgt von Seiten des Übersetzers ein Angebotsvorschlag. Der Vertrag gilt als getätigt, wenn der Auftraggeber es bestätigt - per E- Mail oder schriftlich per Post oder per Fax. Der Übersetzer kann den Auftrag nur dann bestätigen, wenn der vollständige Text vorliegt. Textergänzungen oder spätere Veränderungen am Ausgangstext erhöhen die Auftragsleistung und rechtfertigen deshalb eine höhere Vergütung (die muss mit dem Auftraggeber abgesprochen werden) oder eventuell eine Verlängerung der Lieferfrist

1.3 Wenn der Übersetzer den Vertrag nicht angenommen haben sollte, aus einem für ihn wichtigen Grund, bestehen zwischen den Parteien keine Leistungsansprüche oder Leistungspflichten. Stilistische Fragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung

1.4 Übersetzungsliefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Übersetzer schriftlich bestätigt worden sind

1.5 Ist die Lieferfrist durch unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt dem Übersetzungsbüro nicht möglich, so ist das Übersetzungsbüro berechtigt, ganz oder teilweise, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung ganz oder teilweise hinauszuschieben. Stellt sich heraus, dass der Liefertermin nicht einzuhalten ist, wird der Auftraggeber umgehend davon in Kenntnis gesetzt. Auch der Auftraggeber ist berechtigt, von seinem Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen, falls das Übersetzungsbüro in einem solchen Fall innerhalb einer angemessenen Zeit die Lieferung nicht tätigt. Wenn dem Übersetzerbüro nicht eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist, dann ist ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen

1.6 Die Lieferung der Übersetzung erfolgt ab Büro per E- Mail, nach ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers auch per Post oder Fax, stets auf die Gefahr des Auftraggebers. Sämtliche Lieferungen und Leistungen werden unter Auftraggeber und Übersetzer schriftlich vereinbart. Direkte Kontakte zwischen Auftraggeber und den freien Mitarbeitern/Übersetzern des Übersetzungsbüros sind nur mit Zustimmung des Übersetzerbüros möglich

2.  Umfang des Übersetzungsauftrags

2.1 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung

2.2 Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, den Auftrag fachgerecht in der gewünschten Sprache zu erfüllen. Fachausdrücke werden übersetzt, wie sie allgemein angenommen sind. Terminologiewünsche müssen vom Arbeitgeber vor dem Übersetzungsbeginn angegeben werden, sonst können entsprechende Wünsche eventuell nicht berücksichtigt werden

2.3. Wenn die Texte strafbare und/oder gesetzwidrige Passagen enthalten, gegen die guten Sitten verstoßen oder zu umfangreich sein sollten, kann der Übersetzer von dem Auftrag zurücktreten

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

3.1 Der Auftraggeber hat den Übersetzerdienst rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen

3.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.)

3.3 Zu einer entsprechenden Übersetzung von Abkürzungen ist der Übersetzer nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen

3.4 Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann dem Übersetzer keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird

3.5 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten des Übersetzers

3.6 Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei

4. Mängelbeseitigung

4.1 Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Mit Ausdruck wird darauf hingewiesen, dass ein berechtigter Mangel nur dann vorliegt, wenn die getätigte Übersetzung keine adäquate Entsprechung des im Ausgangtext gemeinten Sachverhaltes darstellt. Freie Umformulierung der Zieltexte  oder eine andere als die gebräuchliche Verwendung von Synonymen stellen keinen Anlass zu Beanstandungen dar. Die entdeckten Mängel sind unverzüglich dem Übersetzerbüro zu melden. Der Auftraggeber muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung die Mängel schriftlich dem Übersetzer bekannt machen. Die Übersetzung gilt als abgenommen, falls nach 14-tägiger Frist keine Mängelrüge bekannt geworden ist. In diesem Falle verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, welche ihm im Falle eines Mangels zustehen würden. Wird jedoch ein objektiv erkennbarer und nachweislich erheblicher Mangel beanstandet, so muss dieser genau beschrieben werden, um dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Sollten diese Versuche der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung objektiv scheitern, hat der Auftraggeber das Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Rechnungsbetrages oder Wandlung

4.2 Gibt der Auftraggeber dem Übersetzerbüro keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten und angemessenen Frist, so sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen

4.3 Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen

5. Haftung 

5.1 Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe - nicht aber über die Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages hinaus 

5.2 Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein

5.3 Im Einzelfall ist die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich

5.4 Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung haftet der Übersetzer nicht für Eignung der Übersetzung bei Einreichung bei Ämtern, Gerichten und anderen staatlichen Einrichtungen

5.5 Der Übersetzer haftet nicht für Übersetzungen, die ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet werden. Eventuelle Reklamationen werden ohne die ausdrücklich beauftragte und bezahlte Prüfung der Druckfahnen nicht akzeptiert. Für unsachgemäße Weiterverarbeitung einer Übersetzungsarbeit durch Dritte (Werbeagentur, Druckerei, Mitarbeiter der Firmen etc.) oder den Auftraggeber selbst, haftet das Übersetzungsbüro nicht

6. Berufsgeheimnis

6.1 Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit über den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar

6.2 Das Übersetzerbüro verpflichtet sich zum Schutz aller Daten seiner Auftraggeber und aller Kommunikationspartner strikt nach allen Regeln der Datenschutzgesetze. Es werden keine Dokumente oder Texte weitergegeben, es sei denn, dass durch polizeiliche Verfügung oder gerichtlichen Beschluss die Übersetzungsagentur hierzu gezwungen wird

7. Vergütung

7.1 Die Rechnungen des Übersetzerbüros sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum (3 % Skonto bei Vorkasse). Bei beglaubigten Übersetzungen bitten wir Privatkunden um Vorkasse (auch hier gewähren wir 3% Skonto)

7.2 Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Nebenkosten wie Telefon, Faxspesen, Schreibauslagen und Postgebühren gehen zulasten des Auftraggebers. Weitere Zusatzleistungen wie Formatierung, Fremdsprachen - Satz von Druckvorlagen, Dolmetschen, Texterfassung, Lektorat und andere Dateiformate werden je nach Aufwand und Sprache zuzüglich berechnet (wieder mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung). Bei Verträgen mit privaten oder öffentlichen Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer nicht zu entrichten, da exposee-translation nicht umsatzsteuerberechtigt ist. Alle ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Berechnungsgrundlage ist die gültige Preisliste. Bitte Extraleistungshinweise beachten (diese Leistungen werden schriftlich beidseitig bestätigt)

7.3 Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen

7.4 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht

8.2 Vervielfältigungen jeglicher Art des gelieferten Materials haben bis dato Lizenzgebühren zur Folge

8.3 Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor

9. Kündigung des Auftrags durch Auftraggeber

Wenn der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig kündigt, muss er mindestens 50% des Auftragswertes an das Übersetzerbüro bezahlen. Wenn die Übersetzung zu mehr als 50% von Übersetzer getätigt ist oder kurz vor dem Übergabetermin gekündigt wird, muss der Auftraggeber die volle vereinbarte Summe bezahlen

10. AGB


exposee- translation ist berechtigt, die AGB zu verändern. Änderungen werden bei erneuter Zusammenarbeit bekannt gegeben. Bei bestehenden Konditionen bleiben die AGB in Kraft,  auch bei wiederholenden Geschäftskontakten



11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

11.1 Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Übersetzungsbüro und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem europäischen Recht unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig gilt für alle Streitigkeiten europäischer Gerichtsstand. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.
11. 2 Die Vertragssprache ist deutsch.

12. Salvatorische Klausel


Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.